Das setral® REACh-Statement

Seit Jahren setzten wir uns aktiv für einen verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien und der Umwelt ein, für eine sichere Herstellung unserer Produkte und eine gefahrlose Verwendung dieser Produkte durch unsere Kunden.

EG-Verordnung Nr. 1907/2006 - REACh, das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Nach REACh-Verordnung sind Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, registrierungspflichtig. Das gilt sowohl für Stoffe als solche, als auch für Stoffe in Gemischen und für Stoffe, die aus Erzeugnissen freigesetzt werden können.

Die setral® hat die notwendigen Schritte in die Wege geleitet, um die zukünftige Verfügbarkeit der von setral® hergestellten Produkte sicher zu stellen. Dazu zählt selbstverständlich auch die Vorregistrierung bzw. Registrierung der von uns selbst erzeugten oder zugekauften Rohstoffe. Mit dem Stichtag 01.12.2008 waren alle Rohstoffe (u.a. Verdicker), die bei der setral® hergestellt werden oder hergestellt werden könnten, vorregistriert. Bei den von uns auf den Markt gebrachten Produkten handelt es sich definitionsgemäß um „Zubereitungen“, die nicht bei der Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) registriert werden müssen. Anmeldepflichtig sind dagegen Stoffe, die für die Zubereitung einiger unserer Produkte (Fette) verwendet werden.

Insbesondere haben wir mit unseren EU-Vorlieferanten Kontakt aufgenommen, von denen wir chemische Stoffe und Zubereitungen beziehen, die wir im Rahmen unseres Produktionsprozesses einsetzen. Bei unseren Prozessen handelt es sich im Wesentlichen um weit verbreitete Verfahren, die in vielen Branchen in hohen Tonnagen angewendet werden. Vor diesem Hintergrund wurde uns von vielen unserer Vorlieferanten signalisiert, dass eine Vorregistrierung bzw. Registrierung der relevanten Stoffe durchgeführt wurde bzw. eine spätere Registrierung erfolgen wird.

Daher können wir aus heutiger Sicht gewährleisten, dass alle setral® Produkte auch zukünftig in gewohnter Qualität und Menge geliefert werden.

Um unsere Aufgaben bezüglich REACh zügig und koordiniert durchführen zu können, haben wir uns mit anderen europäischen Fettproduzenten im ERGTC (European REACh Grease Thickeners Consortium) zusammengeschlossen. 

Ein weiterer Bestandteil von REACh ist die sogenannte Kandidatenliste (SVHC = Substances of Very High Concern). Diese Liste beinhaltet Stoffe, welchen ein besonderes Interesse seitens der ECHA zugeteilt wird. Die Liste der SVHC-Stoffe umfasst derzeit 224 verschiedene Substanzen (aktualisiert am 10.06.2022)  und ist auf den Internetseiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) unter: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table veröffentlicht. Wir haben alle unsere registrierungspflichtige Fettverdicker bei der ECHA registriert.

Unseren Kunden gegenüber unterliegen wir den Informationspflichten nach Art. 33 der REACh-Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Produkt ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC) in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten ist. Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nehmen wir diese Informationspflichten sehr ernst. Den gesetzlichen Vorgaben nach Art. 33 der REACh-Verordnung kommen wir durch die folgende Vorgehensweise nach:

Unsere EU-Lieferanten sind verpflichtet, uns unaufgefordert und ohne Verzögerung zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC über 0,1 Massenprozent enthalten ist. Sobald wir eine diesbezügliche Information erhalten, geben wir diese nach Art. 33 der REACh-Verordnung unverzüglich an Sie weiter.

Mit allen Nicht-EU-Lieferanten treffen wir gesonderte Vereinbarungen, da sie den REACh-Informationspflichten nicht automatisch unterliegen. Deshalb lassen wir uns von Nicht-EU-Lieferanten schriftlich versichern, dass wir unmittelbar informiert werden, sofern in einem an uns gelieferten Produkt die 0,1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zur Umsetzung der REACh Verordnung in unserem Unternehmen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.


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